Die ästhetische Gestaltung von Produkten ist ein erfolgreiches heute unverzichtbares Instrument des Marketings – daher muss das ästhetische Äußere mit Geschmacksmustern vor Nachahmung geschützt werden: Die Patentanwälte bei von Kreisler Selting Werner verfügen über langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet. Wir beraten Sie in geschmacksmusterrechtlichen Fragen, die sich auch in Details des Designs stellen können, melden Geschmacksmuster national und international an und sorgen für die Durchsetzung der Rechte.
Wir unterstützen Sie bei der Analyse von Schutzrechten Dritter in den interessierenden Märkten.
Anschließend erarbeiteten wir zusammen mit Ihnen eine Schutzrechtsstrategie für neuartige Produkte, von zwei- oder dreidimensionalen Formschöpfungen sowie typographischen Zeichen.

Wir vertreten Ihre Anmeldung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in Verletzungsprozessen.
Seit 2002 hat sich in der Europäischen Union die Gesetzeslage für den Designschutz deutlich verbessert: Mit einer einzigen Anmeldung eines Gemeinschafts-Geschmacksmusters kann für einprägsame neue Produktgestaltungen eine Eintragung erwirkt werden, die einen einheitlichen Schutz für alle Länder der EU bietet – und zwar über maximal 25 Jahre.