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von Kreisler Selting Werner
Patents Trademarks Designs

Kartellrecht.

Bei der Gestaltung von Verträgen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ist die Beachtung kartellrechtlicher Bestimmungen von herausragender Bedeutung; dies gilt insbesondere für Verträge, die Exklusivitäts-Bestimmungen und Wettbewerbs-Verbote beinhalten. Verstöße gegen das Kartellrecht können zu Bußgeldverfahren und zur zivilrechtlichen Unwirksamkeit geschlossener Verträge führen.

Die Rechtsanwälte in der Kanzlei von Kreisler Selting Werner unterstützen Sie bei der Gestaltung von Vertriebskonzepten und Unternehmens-Kooperationen, die mit dem Kartellrecht konform sind, zum Beispiel im Hinblick auf

Kartellrecht

Exklusivität, Preis- und Bezugsbindungen. Aufgrund der technischen Expertise der Patentanwälte in der Kanzlei von Kreisler Selting Werner bilden Unternehmens-Vereinbarungen, die sich auf die Nutzung und Verwertung

von Technologien beziehen, einen besonderen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit.

Unser Leistungsangebot umfasst ferner die Durchsetzung von Unterlassungs- und Belieferungs-Ansprüchen gegenüber marktstarken oder -beherrschenden Unternehmen, zum Beispiel wegen Diskriminierung, sowie die Abwehr solcher Ansprüche. Dabei vertreten die Rechtsanwälte in der Kanzlei von Kreisler Selting Werner Ihre rechtlichen Interessen sowohl gegenüber den zuständigen Wettbewerbsbehörden, zum Beispiel in Bußgeldverfahren, als auch vor Zivilgerichten.