Nicht alle Innovationen können durch Schutzrechte abgesichert werden. Häufig kann aber der im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgesehene, ergänzende Schutz von wettbewerblichen Leistungen hilfreich sein, eine Position im Wettbewerb zu behaupten oder durchzusetzen. Dafür stehen Ihnen die in Wettbewerbssachen erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei von Kreisler Selting Werner zur Seite.

Weiter beraten wir Sie in der Entwicklung von Werbe- und Marketingstrategien sowie bei der Gestaltung von Internetseiten, Broschüren, Werbematerialien, Beipackzetteln und Verkaufs-Verpackungen. Einen Schwerpunkt bildet dabei die rechtliche Prüfung von geplanten Werbeaussagen und Produktkennzeichnungen. Besonderen Wert legen wir darauf, nicht nur rechtliche Risiken aufzuzeigen, sondern gegebenenfalls auch Vorschläge für gangbare kommunikative Konzepte zu entwickeln.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der gerichtlichen wie außergerichtlichen Verteidigung von Werbe- und Marketingmaßnahmen gegen rechtliche Beanstandungen von dritter Seite.
Umgekehrt unterstützen wir Sie natürlich auch dabei, unlautere Werbung und sonstige unlautere Geschäftsmethoden von Wettbewerbern zu unterbinden.
Bei Verrat oder Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen oder Vorlagen, zum Beispiel Konstruktionszeichnungen, erarbeiten wir in enger Abstimmung mit Ihnen eine geeignete Abwehrstrategie. Dabei beleuchten wir nicht nur die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Vorgehensmöglichkeiten, sondern lassen in unsere Empfehlung vor allem auch unternehmenspolitische, wettbewerbsbezogene und kaufmännische Erwägungen einfließen. Gerade in diesem oftmals von Technik geprägten Teilbereich des Wettbewerbsrechts ist der bei den Patentanwälten unserer Kanzlei vorhandene besondere technische Sachverstand von großem Vorteil.