Wettbewerbs-, Urheber- und Kartellrecht
Wettbewerbsrecht
Damit Sie Ihre Position erfolgreich behaupten
Nicht alle Innovationen können durch Schutzrechte abgesichert werden. Häufig kann aber der im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgesehene, ergänzende Schutz von wettbewerblichen Leistungen hilfreich sein, eine Position im Wettbewerb zu behaupten oder durchzusetzen. Dafür stehen Ihnen unsere in Wettbewerbssachen erfahrenen Rechtsanwälte zur Seite.
Was können wir für Sie tun? Wir betreuen und beraten Sie in folgenden Gebieten:
- Beratung in der Entwicklung von Werbe- und Marketingstrategien sowie bei der Gestaltung von Internetseiten, Broschüren, Werbematerialien, Beipackzetteln und Verkaufs-Verpackungen inklusive rechtlicher Prüfung der Werbeaussagen und Produktkennzeichnungen
- Gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung von Werbe- und Marketingmaßnahmen gegen rechtliche Beanstandungen von dritter Seite
- Unterbindung von unlauterer Werbung und sonstige unlauteren Geschäftsmethoden von Wettbewerbern
- Abwehrstrategien bei Verrat oder Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen
Unsere Stärken für Sie
Gerade in diesem oftmals von Technik geprägten Teilbereich des Wettbewerbsrechts ist unser technischer Sachverstand von großem Vorteil für Sie.
Urheberrecht
Für Kreative und Rechteverwerter
Als Inhaber und Lizenznehmer von urheberrechtlich geschützten Werken wollen Sie Ihre Rechte verteidigen und optimal verwerten. Als Inhalteanbieter möchten Sie das Risiko minimieren, wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen zu werden. In beiden Fällen beraten und unterstützen wir Sie kompetent und effektiv.
Was können wir für Sie tun? Wir betreuen und beraten Sie in folgenden Gebieten:
- Gestaltung von Urheber-Lizenzverträgen und sonstigen Verträgen mit urheberrechtlichem Einschlag
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Urheberrechten und verwandten Rechten (zum Beispiel Recht am Lichtbild, Recht am eigenen Bild)
- Beratung für Werbetreibende und Internet-Anbieter im Hinblick auf einschlägige Bestimmungen und Rechtsprechung zur Übernahme fremder Texte, Bilder, Claims oder Logos
Unsere Stärken für Sie
Unsere Rechtsanwälte beraten Kreative und Rechteverwerter in allen Fragen des Urheberrechts unter Berücksichtigung der angrenzenden Rechtsgebiete.
Kartellrecht
Verstöße gegen das Kartellrecht können zu Bußgeldverfahren und zur zivilrechtlichen Unwirksamkeit geschlossener Verträge führen. Bei der Gestaltung von Verträgen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ist es zwingend notwendig, die kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Das gilt insbesondere für Verträge, die Exklusivitätsbestimmungen und Wettbewerbsverbote beinhalten.
Was können wir für Sie tun? Wir betreuen und beraten Sie in folgenden Gebieten:
- Unterstützung bei der Gestaltung von Vertriebskonzepten und Unternehmens-Kooperationen, die kartellrechtskonform sind, zum Beispiel im Hinblick auf Exklusivität, Preis- und Bezugsbindungen
- Durchsetzung von Unterlassungs- und Belieferungsansprüchen gegenüber marktstarken oder marktbeherrschenden Unternehmen, zum Beispiel wegen Diskriminierung, sowie die Abwehr solcher Ansprüche
- Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen sowohl gegenüber den zuständigen Wettbewerbsbehörden, zum Beispiel in Bußgeldverfahren, als auch vor Zivilgerichten
Unsere Stärken für Sie
Bei der kartellrechtlichen Beurteilung von technisch geprägten Vereinbarungen zwischen Unternehmen können unsere Rechtsanwälte bei Bedarf auf die technische Expertise unserer Patentanwälte zugreifen.