24. April 2024 – Webinar: Marke eingetragen und dann?

Am 24. April um 14 Uhr stellten Dr. Eva Bock und Dr. Annika Meyers in einem unserer kostenfreien Webinar das Thema „Marke eingetragen und dann?“ vor.

Nach der Anmeldung und Eintragung einer Marke stellt sich die Frage, ob diese benutzt werden muss. In unserem Webinar beantworten wir unter anderem die Fragen:
  • Gibt es einen Benutzungszwang in Deutschland und Europa?
  • Was bedeutet markenmäßige Benutzung?
  • Wie sieht es im internationalen Vergleich aus?

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter webinar[at]dompatent.de zur Verfügung.

Unsere Referentinnen

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Dr. Eva Bock

Frau Dr. Eva Bock ist Deutsche Patentanwältin, European Patent Attorney sowie European Trademark and Design Attorney und seit 2009 in der Kanzlei dompatent von Kreisler Selting Werner in Köln tätig.
Als Chemikerin (Universität Heidelberg, Promotion am Max-Planck-Institut für Metallforschung Stuttgart) umfasst ihr patentanwaltlicher Tätigkeitsschwerpunkt neben der allgemeinen Chemie insbesondere anorganische, pharmazeutische, physikalische und biophysikalische Chemie, Life Sciences, chemische Verfahrenstechnik, Medizintechnik, Umwelttechnik, Nanotechnologie, Konsumgüterindustrie, Markenrecht und Designschutz sowie Arbeitnehmererfinderrecht. Hierbei setzt sich Frau Dr. Bock für ihre Mandanten bei der Ausarbeitung, Erteilung und Durchsetzung nationaler und internationaler Patentanmeldungen und Patente vor den Patentämtern und den Gerichten ein. Daneben ist sie unter anderem zuständig für Marken, Designs und Gebrauchsmuster sowie Rechtsbeständigkeitsgutachten.

Frau Dr. Annika Meyers ist Deutsche Patentanwältin, European Patent Attorney sowie European Trademark and Design Attorney und seit 2019 in der Kanzlei dompatent von Kreisler Selting Werner in Köln tätig.
Als Chemikerin (Studium und Promotion Universität Münster) umfasst ihr patentanwaltlicher Tätigkeitsschwerpunkt neben der allgemeinen Chemie insbesondere Biochemie, pharmazeutische und medizinische Chemie, organische und anorganische Chemie sowie Biotechnologie und Life Sciences. Hierbei setzt sich Frau Dr. Meyers für ihre Mandanten bei der Ausarbeitung, Erteilung und Durchsetzung nationaler und internationaler Patentanmeldungen und Patente vor den Patentämtern und den Gerichten ein. Daneben ist sie unter anderem zuständig für Marken, Designs und Gebrauchsmuster sowie Rechtsbeständigkeitsgutachten.