Reminder to refile EU trademarks in the UK
Am 30. September läuft die Frist für die Neuanmeldung Ihrer EU-Marke im Vereinigten Königreich ab!
Auch wenn der Brexit nicht mehr das aktuellste Thema ist, ist es dennoch wichtig zu wissen, dass die Frist für die Neuanmeldung von am 31. Dezember 2020 anhängigen EU-Markenanmeldungen im Vereinigten Königreich am 30. September 2021 abläuft. Den Inhabern von geistigem Eigentum, die am 31. Dezember 2020 anhängige EU-Markenanmeldungen haben, aber noch keine entsprechenden Anmeldungen im Vereinigten Königreich eingereicht haben, bleibt nur noch wenig Zeit, um denselben Anmeldetag im Vereinigten Königreich beizubehalten.
Worauf warten Sie?