ARBEITNEHMERERFINDERRECHT / SCHIEDSVERFAHREN
Klären, bevor es zum Streit kommt
Ein hohes Gut jedes Unternehmens sind seine Arbeitnehmer und deren Ideenreichtum. Im deutschen Arbeitnehmererfinderrecht ist genau festgelegt, was zu beachten ist, wenn ein Arbeitnehmer eine Erfindung tätigt, die – im weitesten Sinne – in Verbindung zu dem Unternehmen steht, in dem er angestellt ist. Dies reicht von der Erfindungsanmeldung über die Inanspruchnahme und die Patentanmeldung bis hin zur Arbeitnehmervergütung.
Wenn diese Punkte nicht von Beginn an den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen und geklärt sind, können daraus langwierige Streitigkeiten entstehen. Geklärt werden muss vor allem die Höhe der Vergütung und inwiefern die Rechte an der Erfindung an den Arbeitgeber übergegangen sind.
Ein Schiedsverfahren kann angerufen werden, wenn sich die Parteien nicht einig werden. Gerade die komplexe Berechnungsmethode der Arbeitnehmererfindervergütung macht oftmals die Vermittlung durch Schiedsverfahren notwendig.
Was können wir für Sie tun?
- Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Abwicklung einer Arbeitnehmererfindung
- Unterstützung bei der Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung
- Vertretung von Arbeitgebern oder Arbeitnehmererfindern vor dem Schiedsgericht
Unsere Stärken für Sie
Unsere Anwälte haben jahrelange Erfahrung im hochkomplexen Feld des deutschen Arbeitnehmererfinderrechts. Wir prüfen für Sie, ob das Vorgehen bei einer Arbeitnehmererfindung den Erfordernissen entspricht und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmererfinder im Schiedsverfahren.