Designs

Hauptgründe für den Designschutz

Ein eingetragenes Design bietet Ihnen einen umfassenden Schutz gegenüber Nachahmern sowie unautorisierter Verwendung Ihres Designs. Im Falle von potentiellen Nachahmungen können Sie dem vermeintlichen Nachahmer den Vertrieb von Produkten untersagen, die eine mit Ihrem Design identische oder Ihrem Design ähnliche Erscheinungsform aufweisen. Dadurch können Sie die Originalität und Einzigartigkeit Ihrer Produkte auf dem für Sie relevanten Markt bewahren.

 

Zudem gibt es weitere Gründe für eine Designanmeldung:

Steigerung des Unternehmenswertes

Eingetragene Designs gehören zu den immateriellen Gütern und werden bei der Ermittlung des Unternehmenswertes berücksichtigt. Durch das Erlangen eines eingetragenen Designs können Sie daher einen bilanzierbaren Vermögenswert für Ihr Unternehmens schaffen und so die Attraktivität Ihres Unternehmens für potentielle Investoren steigern.

Design als immaterielles Gut

Darüber hinaus haben Sie mit einem eingetragenen Design die Möglichkeit, Lizenzvereinbarungen abzuschließen und dadurch zusätzliche Einnahmen durch die vergebenen Lizenzen zu generieren. Zudem kann ein eingetragenes Design die Grundlage für Kooperationen mit anderen Unternehmen darstellen, wobei mehrere Unternehmen die gegenseitige Nutzung der eigenen Designs vereinbaren (auch als „Kreuzlizenzierung“ bekannt).

2

Schutzumfang eines Designs

Ein Design schützt die ästhetischen Merkmale Ihrer Produkte, unabhängig von deren technischer Funktionsweise. Dadurch werden Form, Muster und andere visuelle Elemente geschützt, die einem Produkt einen gewissen Wiedererkennungswert geben. Der Schutz eines Designs kann sich dabei entweder auf ein gesamtes Produkt (z.B. ein Fahrzeug oder einen Kochlöffel) oder aber auch lediglich auf einen Teil des Produktes (z. B. auf einen Fahrzeugscheinwerfer oder einen Hemdkragen) erstrecken.

Voraussetzungen für ein rechtsbeständiges Design

Ihr Design muss am Tag der Anmeldung gegenüber anderen bekannten Designs neu sein. Es darf also zuvor kein identisches Design veröffentlicht worden sein. Bei der Neuheitsprüfung Ihres Designs bleiben diejenigen Designs unberücksichtigt, die Sie selbst innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben.

Zudem muss Ihr Design Eigenart aufweisen. Das bedeutet, dass Ihr Design bei informierten Benutzern gegenüber zuvor bekannten Designs einen anderen Gesamteindruck hervorrufen muss. Anders ausgedrückt: Das einzutragende Design sollte sich nicht bloß marginal von den bisher bekannten Designs unterscheiden.

Eintragungsprozess

Um ein eingetragenes Design zu erlangen, müssen Sie eine Designanmeldung beim zuständigen Amt (z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt) einreichen. Die Designanmeldung muss das zu schützende Design wiedergeben. Dabei kann eine einzige Abbildung ausreichen, um das Design in angemessener Weise wiederzugeben. Bei einigen Designs kann es hingegen empfehlenswert sein, das Design aus verschiedenen Perspektiven wiederzugeben, um die zu schützenden Aspekte des Designs ausreichend genau wiederzugeben. Nach Einreichung der Designanmeldung führt das zuständige Amt eine Prüfung durch, bei der allerdings nur die formellen Vorrausetzungen geprüft werden. Im Eintragungsverfahren wird hingegen nicht geprüft, ob das angemeldete Design neu ist und ob es Eigenart aufweist.

Territoriale Erweiterung des Designschutzes

Innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung einer Designanmeldung haben Sie die Möglichkeit, Nachanmeldungen im Ausland zu tätigen und dadurch den territorialen Schutz Ihrer Designanmeldung zu erweitern. Beispielsweise können Sie zunächst eine deutsche Designanmeldung einreichen und anschließend (innerhalb von sechs Monaten) eine europäische oder US-amerikanische Designanmeldung nachreichen, um den territorialen Schutz zu erweitern.

Schutzdauer eines Designs

Mit einem eingetragenen Design können Sie Ihre Produkte für bis zu 25 Jahre vor Nachahmung schützen. Hierzu muss das Design alle fünf Jahre durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr verlängert werden.

FAQ

Wie kann ich mein Design schützen?

Um Ihr Design zu schützen, wird die Eintragung eines Designs empfohlen. Hierzu können Sie das gewünschte Design bei einem zuständigen Amt für gewerbliche Schutzrechte (z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt) anmelden. Hierbei muss ein Antrag eingereicht und die erforderlichen Gebühren müssen entrichtet werden. Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Sie ein eingetragenes Design, das Ihnen exklusive Rechte gewährt.

Kann ich mein Design auch ohne Eintragung schützen lassen?

In einigen Ländern gibt es auch die Möglichkeit, einen Schutz für ein nicht eingetragenes Design zu erlangen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Rechte aus einem nicht eingetragenen Design gegenüber einem eingetragenen Design deutlich eingeschränkt sind. Beispielsweise ist die Schutzdauer, die ein nicht eingetragenes Design bietet, deutlich kürzer als bei einem eingetragenen Design. Hinzu kommt, dass Sie in einem potentiellen Streitverfahren den Nachweis erbringen müssen, dass die Veröffentlichung des nicht eingetragenen Designs ordnungsgemäß erfolgt ist. Aus diesen Gründen entscheiden sich die meisten Unternehmen für die amtliche Eintragung des zu schützenden Designs.

Was sollte ich bei der Erstellung der Zeichnungen beachten?

In den Zeichnungen sollte nur das Design abgebildet sein, dass Sie auch tatsächlich schützen möchten. Wenn Sie beispielsweise das Design einer Couch schützen möchten, sollten die Zeichnungen z.B. keine zusätzlichen dekorativen Elemente, wie etwa Blumenvasen, enthalten.

Kann ich mehrere Designs mit einer Anmeldung schützen?

Ja, Sie können auch mehrere Designs für ein Produkt mit einer einzigen Anmeldung schützen. Hierfür kann eine sogenannte Sammelanmeldung eingereicht werden. Beispielsweise kann eine deutsche Sammelanmeldung bis zu 100 Einzeldesigns umfassen. Die Gebühren für eine Sammelanmeldung nehmen mit zunehmender Anzahl der angemeldeten Designs zu.

Welche Unterlagen werden für eine Designanmeldung benötigt?

Mit der nachfolgenden Checkliste können Sie prüfen, welche Unterlagen Sie für die Einreichung einer Designanmeldung benötigen:

  • Eine fotographische oder computergestützte Abbildung des zu schützenden Designs (beispielsweise Strichzeichnungen)
  • Eine Angabe mindestens eines Erzeugnisses, für welches das Design verwendet werden soll
  • Angaben zum Anmelder / Designer
  • Eine grobe Vorstellung darüber, welches Territorium mit dem Design abgedeckt werden soll (z.B. Deutschland, Europa, USA, China, etc.)

Kann ich nachträglich Änderungen an meinem eingetragenen Design vornehmen?

Nach der Eintragung Ihres Designs können in den meisten Ländern keine nachträglichen Änderungen vorgenommen werden. Falls sich Ihr Design gegenüber dem ursprünglich eingetragenen Design wesentlich geändert hat, so besteht die Möglichkeit einer Neuanmeldung des geänderten Designs. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Ihr älteres Design unter Umständen der Rechtsbeständigkeit Ihres neuen Designs entgegenstehen kann.

Was passiert, wenn jemand mein Design ohne Genehmigung verwendet?

Wenn jemand Ihr eingetragenes Design ohne Genehmigung verwendet, handelt es sich um eine Designverletzung. Als Inhaber des eingetragenen Designs haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen den vermeintlichen Verletzer einzuleiten, um die Verletzung zu stoppen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In einem ersten Schritt wird empfohlen, die Verletzungssituation mit einem Patentanwalt oder einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu besprechen, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu reduzieren. Wenn eine Verletzung festgestellt wird, können Sie auf unterschiedlichen Wegen gegen den vermeintlichen Verletzer vorgehen. Dabei können Sie beispielsweise zunächst eine Abmahnung aussprechen oder direkt gerichtlich gegen den vermeintlichen Verletzer vorgehen.

Wie kann ich eine Designverletzung feststellen?

Eine Designverletzung können Sie durch eine regelmäßige Marktüberwachung feststellen. Hierzu können beispielsweise in regelmäßigen Abständen Online-Recherchen durchgeführt werden. Auch die Teilnahme an Messen ist häufig dazu geeignet, frühzeitig eine Designverletzung durch einen Wettbewerber festzustellen. Sobald Sie eine Verletzung Ihres eingetragenen Designs feststellen, sollten Sie Beweise sammeln, um die Designverletzung bei Bedarf nachweisen zu können.

Muss ich einen Anwalt für die Einreichung einer Designanmeldung beauftragen?

Grundsätzlich besteht in Deutschland kein gesetzlicher Zwang zur Beauftragung eines Anwalts im Rahmen einer Designanmeldung, sofern der Anmelder seinen Sitz oder Wohnsitz in Deutschland hat. Dennoch wird häufig die Einbindung eines Patentanwalts empfohlen, damit der Schutzumfang des eingetragenen Designs an die individuellen Bedürfnisse des Anmelders angepasst werden kann. Gerne unterstützen wir Sie bei konkreten Fragen hinsichtlich Ihrer Designanmeldung oder beraten Sie auf Wunsch vollumfänglich zu allen Ihren Belangen rund um den Designschutz.

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie unser Start-up Team an:

Thomas Henzler

Patent Attorney & Partner

Dr. Annika Meyers

Patent Attorney

Dr. Reza Ghadiri

Patent Attorney