Fördermöglichkeiten
Schutzrechtsanmeldungen sind mit Kosten verbunden. Um diese Kosten decken zu können, bieten sowohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als auch die Europäische Union (EU) verschiedene Förderprogramme an. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der Fördermöglichkeiten.
WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente
Das Ziel des Programms ist die Unterstützung der Nutzung des kreativen Potenzials von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und die wirtschaftliche Verwertung von innovativen Ideen und Erfindungen durch Patente und Gebrauchsmuster. Dabei werden sowohl öffentliche Forschung als auch technische bzw. naturwissenschaftliche Unternehmen gefördert, indem sie bei der Patentierung, Verwertung, Weiterentwicklungen, sowie Normung und Standardisierung unterstützt werden. Dabei hängt das Fördervolumen vom jeweiligen Antrag ab.
KMU-Fonds 2024 „Ideas Powered for Business“
Der KMU-Fonds 2024 ist eine Initiative der Europäischen Kommission, der vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt wird und die vom 22. Januar 2024 bis zum 6. Dezember 2024 läuft. Mit dem Fonds werden KMU mit Sitz in der EU dabei unterstützt, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Die Förderung wird dabei nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben und sollte daher frühestmöglich beantragt werden. Bei erfolgreichem Antrag werden Gutscheine ausgestellt, die zur Teilerstattung der Gebühren für IP-Scans, Marken- & Designanmeldungen, Patentanmeldungen sowie Anträgen auf gemeinschaftlichen Sortenschutz (EU-Ebene) genutzt werden können.
Gründerstipendien
EXIST-Gründungsstipendium:
Das BMWK fördert Gründungsvorhaben zu geplanten Geschäftsideen, die auf innovativen, technologieorientierten oder wissensbasierten Produkten mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten basieren. Es werden z.B. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder aus Hochschulen, Hochschulabsolventen bis zu fünf Jahre nach Abschluss, Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, oder Gründerteams bis max. drei Personen gefördert. Dabei erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten für maximal ein Jahr Zuschüsse für den Lebensunterhalt, für Coachings und Sachausgaben.
Gründerstipendium NRW:
Mit dem Gründerstipendium des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) werden innovative Unternehmensgründungen im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen in NRW gefördert. Gefördert werden Einzelgründende oder Teams von bis zu drei Personen, die jeweils das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und in NRW ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben, und die sich entweder mit einem Unternehmen in NRW innerhalb der kommenden zwölf Monate selbständig machen wollen oder bei denen diese Existenzgründung bereits innerhalb der letzten zwölf Monate erfolgt ist.
Weitere Fördermöglichkeiten
Für biotechnologische, Medizin- oder Pharma-Unternehmen bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine spezielle Förderung: Zukunftbio.nrw.
Für alle Wissenschaftsdisziplinen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2014 eine Validierung und entsprechende Förderung für innovative Ideen aus der Forschung: Validierungsförderung VIP+.
Weitere Förderprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind GO-Bio initial und GO-Bio next: Startseite – BMBF GO-Bio.
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie gerne unser Start-up Team an.
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