Ob selbstlernende Algorithmen, automatisierte Abläufe oder vernetzte Systeme – moderne Software ist mehr als Programmcode. Sie analysiert, entscheidet, steuert. Doch genau diese technologische Tiefe macht ihre Patentierung zu einer besonderen Herausforderung. Denn schutzfähig ist nicht jede gute Idee – sondern nur das, was auch technisch überzeugt. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre digitalen Entwicklungen rechtlich wirksam abzusichern.
Die Patentierung von Software unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Reine Programme ohne technischen Bezug gelten nicht als patentfähig. Damit eine Software patentiert werden kann, muss sie:
Softwarepatente betreffen häufig sogenannte computerimplementierte Erfindungen, bei denen softwarebasierte Funktionen mit physischen Komponenten wie Sensoren, Displays oder Steuergeräten kombiniert werden.
Ein Navigationssystem mit innovativer Positionsberechnung und Anzeige kann patentfähig sein, wenn es:
Auch KI-basierte Erfindungen können schutzfähig sein – vorausgesetzt, sie tragen zur Lösung eines technischen Problems bei. Dabei stellt insbesondere die Darstellung des technischen Beitrags der KI eine zentrale Herausforderung dar.
Typische KI-Anwendungen mit Patentpotenzial:
Entscheidend ist immer, dass die KI mehr als eine bloße Datenverarbeitung leistet – sie muss funktional in ein technisches System eingebunden sein.
Die Anforderungen an softwarebezogene Patente sind hoch – umso wichtiger ist eine passgenaue, praxisnahe Strategie. Wir unterstützen Sie bei:
Unsere Teams verfügen über umfassende technische Expertise – insbesondere in den Bereichen Machine Learning, neuronale Netze, Embedded Systems, Telekommunikation und Industrie 4.0.
dompatent begleitet Mandanten nicht nur in der Anmeldung, sondern auch in streitigen Verfahren – etwa bei Einsprüchen oder Verletzungsprozessen.
Unsere langjährige Erfahrung in diesen Verfahren macht uns zu einem verlässlichen Partner, auch im komplexen Umfeld internationaler Schutzrechte.
Wir vertreten Sie vor:
dem Bundespatentgericht (BPatG)
nationalen Patentverletzungsgerichten
Unified Patent Court (UPC)
Europäisches Patentamt
Deutsches Patent- und Markenamt