Software

Ob selbstlernende Algorithmen, automatisierte Abläufe oder vernetzte Systeme – moderne Software ist mehr als Programmcode. Sie analysiert, entscheidet, steuert. Doch genau diese technologische Tiefe macht ihre Patentierung zu einer besonderen Herausforderung. Denn schutzfähig ist nicht jede gute Idee – sondern nur das, was auch technisch überzeugt. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre digitalen Entwicklungen rechtlich wirksam abzusichern.

Was Software patentierbar macht – und was nicht

Die Patentierung von Software unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Reine Programme ohne technischen Bezug gelten nicht als patentfähig. Damit eine Software patentiert werden kann, muss sie:

  • einen technischen Charakter aufweisen,
  • ein konkretes technisches Problem lösen und
  • mit einer technischen Einrichtung interagieren oder deren Funktionsweise verbessern.

Softwarepatente betreffen häufig sogenannte computerimplementierte Erfindungen, bei denen softwarebasierte Funktionen mit physischen Komponenten wie Sensoren, Displays oder Steuergeräten kombiniert werden.

 

Beispiel: Navigationssystem

Ein Navigationssystem mit innovativer Positionsberechnung und Anzeige kann patentfähig sein, wenn es:

  • mit physischen Geräten (GPS, Bordcomputer) zusammenarbeitet,
  • eine neue technische Lösung zur Routenführung bietet, und
  • über den reinen Algorithmus hinausgeht – etwa durch technische Visualisierung oder Interaktion.

Softwarepatente und Künstliche Intelligenz (KI/AI)

Auch KI-basierte Erfindungen können schutzfähig sein – vorausgesetzt, sie tragen zur Lösung eines technischen Problems bei. Dabei stellt insbesondere die Darstellung des technischen Beitrags der KI eine zentrale Herausforderung dar.

Typische KI-Anwendungen mit Patentpotenzial:

  • Intelligente Steuerungssysteme in Maschinen
  • Selbstlernende Analyseverfahren in der Medizintechnik
  • Optimierungsalgorithmen in Produktionsprozessen
  • KI-gestützte Signalverarbeitung in der Telekommunikation

Entscheidend ist immer, dass die KI mehr als eine bloße Datenverarbeitung leistet – sie muss funktional in ein technisches System eingebunden sein.

Individuelle Schutzstrategien für Ihre Softwarelösung

Die Anforderungen an softwarebezogene Patente sind hoch – umso wichtiger ist eine passgenaue, praxisnahe Strategie. Wir unterstützen Sie bei:

  • der Formulierung technischer Merkmale,
  • der Ausarbeitung der Anmeldungen,
  • Recherchen zum Stand der Technik, und
  • internationalen Anmeldungeverfahren (EPA, PCT, DPMA etc.).

Unsere Teams verfügen über umfassende technische Expertise – insbesondere in den Bereichen Machine Learning, neuronale Netze, Embedded Systems, Telekommunikation und Industrie 4.0.

Erfahren vor Behörden und Gerichten – auch im Streitfall

dompatent begleitet Mandanten nicht nur in der Anmeldung, sondern auch in streitigen Verfahren – etwa bei Einsprüchen oder Verletzungsprozessen.

Unsere langjährige Erfahrung in diesen Verfahren macht uns zu einem verlässlichen Partner, auch im komplexen Umfeld internationaler Schutzrechte.

Wir vertreten Sie vor:

01

dem Bundespatentgericht (BPatG)

02

nationalen Patentverletzungsgerichten

03

Unified Patent Court (UPC)

Europäisches Patentamt

Deutsches Patent- und Markenamt