Wettbewerbsrecht (UWG)

Damit Sie Ihre Position erfolgreich behaupten

Nicht alle Innovationen lassen sich durch formale Schutzrechte absichern. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bietet jedoch einen wirkungsvollen, ergänzenden Schutz wettbewerblicher Leistungen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Marktposition zu sichern, Angriffe abzuwehren und unlauteres Verhalten von Wettbewerbern konsequent zu unterbinden.

Was können wir für Sie tun?

Wir beraten und vertreten Sie umfassend im Wettbewerbsrecht, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Werbe- und Marketingstrategien
    Rechtliche Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Werbekonzepten – von Internetauftritten über Broschüren und Werbematerialien bis hin zu Verpackungen, Beipackzetteln und Produktkennzeichnungen, einschließlich der rechtlichen Prüfung von Werbeaussagen.
  • Verteidigung Ihrer Maßnahmen
    Gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung von Werbe- und Marketingmaßnahmen und von Produktgestaltungen gegen Abmahnungen und sonstige rechtliche Beanstandungen.
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche
    Konsequentes Vorgehen gegen unlautere Werbung, unlautere Produktnachahmungen und sonstige unlautere Geschäftspraktiken von Wettbewerbern.
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen
    Entwicklung und Umsetzung wirksamer Abwehrstrategien bei Verrat oder Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen.

Unsere Stärken für Sie

Gerade im häufig technisch geprägten Wettbewerbsumfeld profitieren Sie von unserem ausgeprägten technischen Verständnis. Wir verbinden rechtliche Expertise mit einem Blick für wirtschaftliche und technische Zusammenhänge – zielgerichtet und praxisnah.

Unsere Experten für Wettbewerbsrecht:

Kontakt

Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen zu meiner Arbeit im Wettbewerbsrecht?
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Dr. Felix Hauck, LL.M. (Exeter)

Kontakt

Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen zu meiner Arbeit im Wettbewerbsrecht?
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Dr. Alexander Theis