Wie werde ich Patentanwältin/

Patentanwalt?

Fachleute im gewerblichen Rechtsschutz – mit technischem Know-how
 
Patentanwältinnen und Patentanwälte sind Expertinnen und Experten im gewerblichen Rechtsschutz. Sie beraten und vertreten Mandanten unabhängig in allen Fragen rund um Patente, Marken und Designs – mit fundiertem technischem und juristischem Wissen.

Der Weg zur Patentanwältin / zum Patentanwalt

Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium. Anschließend folgt die rund dreijährige Ausbildung im gewerblichen Rechtsschutz, bestehend aus drei Abschnitten. Parallel dazu absolvieren Sie ein Studium im allgemeinen Recht.
Vor Beginn der Ausbildung ist eine Zulassung durch das DPMA erforderlich. Alle Details dazu finden Sie im Merkblatt zur Patentanwaltsausbildung und -prüfung. Nach erfolgreicher Patentanwaltsprüfung tragen Sie den Titel Patentassessorin / Patentassessor. Damit können Sie bei der Patentanwaltskammer die Zulassung beantragen oder in der Industrie tätig werden.

01

Praxisphase

(mind. 26 Monate)

in einer Patentanwaltskanzlei oder der Patentabteilung eines Unternehmens

02

Deutsches Patent- und Markenamt

(2 Monate)

03

Bundespatentgericht

(6 Monate)

Aufgaben einer Patentanwältin/

eines Patentanwalts

Der berufliche Alltag eines Patentanwalts ist sehr vielfältig. Ein Patentanwalt hat regelmäßig Kontakt mit Erfindern, Entwicklungsleitern und Geschäftsführern von Unternehmen verschiedenster Größen. All diese Unternehmen haben eins gemeinsam: einen Entwicklungsvorsprung durch ihre Innovationen, den es gegenüber dem Wettbewerb zu sichern gilt. Genau hierbei unterstützt der Patentanwalt durch Erarbeitung geeigneter Schutzrechtsstrategien und durch Vorbereitung und Einreichung der notwendigen Schutzrechtsanmeldungen.

Hierbei kann es sich bei technischen Erfindungen um Patente oder Gebrauchsmuster handeln, ferner aber auch um Design- oder Markenanmeldungen, die ebenfalls zum Schutz des geistigen Eigentums beitragen können.

Aufgrund seiner gleichermaßen technischen und rechtlichen Ausbildung fungiert hierbei der Patentanwalt als Schnittstelle zwischen Recht und Technik. Entsprechend ist der Patentanwalt in beiden Welten zu Hause und muss nötigenfalls auch zwischen diesen Welten vermitteln. Im Rahmen der Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten vertritt ein Patentanwalt seine Mandanten auch in gerichtlichen Verfahren.

Warum dompatent?

dompatent investiert seit Jahrzehnten viel Zeit und Energie in die Ausbildung des Patentanwaltsnachwuchses. Mehrere Partner von dompatent engagieren sich in der Ausbildung der europäischen Patentanwalts-kandidaten (beispielsweise im Rahmen der CEIPI-Kurse) und der deutschen Patentanwaltskandidaten (insbesondere als Tutoren der Arbeitsgemeinschaft der Patentanwaltskandidaten).

Sämtliche Partner von dompatent haben ihre Patentanwaltsausbildung in unserer Kanzlei absolviert. Neue Patentanwaltskandidaten werden ausdrücklich mit der Aussicht ausgesucht und ausgebildet, nach bestandenen Patentanwaltsprüfungen weiterhin als Patentanwalt und zukünftig als Partner bei dompatent tätig zu sein.

Nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich bei uns. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Alternative Zugangswege

  • Für erfahrene Patentsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter
    Wer nach einem technischen oder naturwissenschaftlichen Studium mindestens zehn Jahre (mit europäischer Eignungsprüfung: acht Jahre) in einer Patentabteilung oder Kanzlei tätig war, kann direkt zur Patentanwaltsprüfung zugelassen werden – vorausgesetzt, ein juristisches Zusatzstudium wurde absolviert.
  • Für europäische Patentanwältinnen und -anwälte
    Patentanwälte aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz können in Deutschland zugelassen werden, wenn sie ihre fachliche Eignung nachweisen oder eine entsprechende Prüfung erfolgreich ablegen. Grundlage ist das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG).
 

Kontakt

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Unser Team der Personalabteilung steht Ihnen gerne zur Verfügung.
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Sanija Shekarpuri